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Mystim GmbH - Geschäfts- &
Lieferbedingungen
1 . Geltung
1.1 Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen
und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen für
alle Vertragsabschlüsse mit Mystim GmbH gelten
die nach stehenden Verkaufsbedingungen. Sie werden vom
Besteller mit Auftragserteilung, spätestens aber
mit der Annahme der ersten Lieferung, und für die
Dauer der Geschäftsverbindung anerkannt.
1.2 Zusicherungen, Nebenabreden, vom Besteller gewünschte
Vertragsänderungen sowie von diesen AVB abweichenden
Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung durch Mystim GmbH.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
2.1 Mystim GmbH Angebote sind unverbindlich. "§
145 BGB hat keine Geltung". Der Vertrag kommt erst
mit schriftlicher Bestätigung seitens Mystim GmbH
und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande.
Erfolgt ohne Auftragsbestätigung die unverzügliche
Lieferung, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
2.2 Mystim GmbH behält sich während der Lieferzeit
Änderungen der Ausführung des Vertragsgegenstandes
ohne vorherige Ankündigung vor, sofern der Vertragsgegenstand
in seinen Funktionen nur innerhalb der vorgegebenen
Toleranzen verändert wird und das Aussehen für
den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
Die Toleranzen sind für alle Qualitätsmerkmale
die DIN-üblichen des Apparatebaues. Ist der Besteller
Kaufmann, sind Abweichungen von der Bestellmenge bis
zu 5 % zulässig.
2.3 Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Mystim GmbH Preise werden mangels anderer Vereinbarung
in Euro berechnet. Sie verstehen sich ab Werk einschließlich
Verladung und Verpackung. Den Preisen wird die jeweils
gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Mystim GmbH berechnet die bei Vertragsabschluss vereinbarten
Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren
basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin diese Kostenfaktoren (insbesondere
Material, Löhne, Fracht, Abgaben usw.) ändern,
ist Mystim GmbH berechtigt, eine entsprechende Preisänderung
vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann oder ist
der Vertrag nicht dem Betrieb eines kaufmännischen
Gewerbes zuzuordnen, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr
als 4 Monaten liegt.
3.2 Für alle Zahlungen gelten die jeweils von Mystim
GmbH festgelegten Zahlungsbedingungen. Mangels anderer
Vereinbarung sind alle Zahlungen spätestens innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei
Zahlstelle zu leisten. Wechsel und Schecks gelten erst
mit unbedingter Gutschrift als Zahlung. Die Vornahme
von Wechselzahlungen bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung seitens Mystim GmbH. Diskont- und sonstige
Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind
von diesem sofort zu zahlen.
3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers,
die von Mystim GmbH bestritten oder nicht rechtskräftig
festgestellt sind, ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen
aus demselben Vertrag geltend machen.
4. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung,
Stundung
4.1 Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden
dem Besteller Zinsen von 8 % p. a. über dem Europäischen
Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Weist Mystim GmbH
eine höhere Zins-Belastung nach, sind die Zinsen
entsprechend höher anzusetzen.
4.2 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug
oder liegen konkrete Anhaltspunkte für seine bevorstehende
Zahlungsunfähigkeit vor, kann Mystim GmbH die Fortsetzung
der Arbeiten an laufenden Bestellungen einstellen und
angemessene Sicherheiten für die Erfüllung
des Vertrages fordern. Leistet der Besteller solche
Sicherheiten kurzfristig nicht, ist Mystim GmbH berechtigt,
vom Vertrag (bzw. von den Verträgen) zurückzutreten
und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten
sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Weiterhin
ist Mystim GmbH berechtigt sämtliche Forderungen
sofort fällig zu stellen und Zahlung zu verlangen.
5. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit
5.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss,
nicht jedoch vor vollständiger Beibringung der
vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten
Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch Mystim
GmbH setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten
durch den Besteller. Jede Lieferung steht unter dem
Vorbehalt der Selbstbelieferung
5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren
Ablauf die Versandbereitschaft schriftlich dem Besteller
mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- oder
Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern
die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des
Einflusses von Mystim GmbH liegen, wie z. B. höhere
Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung
in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien
oder Teile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände
bei Mystim GmbH Unterlieferanten eintreten. Die vorgenannten
Umstände sind von Mystim GmbH auch dann nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges eintreten.
5.3 Liegt eine von Mystim GmbH zu vertretende Lieferverzögerung
vor, kann der Besteller Mystim GmbH schriftlich eine
angemessene Nachfrist setzen, dass er die Abnahme des
Vertragsgegenstandes nach Fristablauf ablehne. Nach
fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten
bzw. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
5.4 Ist der Besteller nicht Kaufmann und beruhen Leistungsstörungen
auf leichter Fahrlässigkeit seitens Mystim GmbH,
hat er für jede vollendete Woche des Lieferverzuges
Anspruch auf Schadensersatz von höchstens 0,5 %
des Wertes der Lieferung/Leistung, mit der Mystim GmbH
sich in Verzug befindet und die verzugsbedingt nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt
werden kann. Dies gilt nicht, soweit der Besteller einen
geringeren Schaden nachweist.
6. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung
und Entgegennahme, Verpackung
6.1 Mystim GmbH liefert unfrei und unversichert ab Werk.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der
Beschädigung geht mit Übergabe an die Transportgesellschaft
auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen und Mystim GmbH noch andere
Leistungen (z. B. Übersendungskosten oder Anfuhr
und Aufstellung) übernommen hat. Auf Wunsch des
Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten durch Mystim
GmbH transportversichert. Vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarung bleibt dem Besteller der Abschluss etwaiger
Transport und sonstiger Versicherungen auf eigene Kosten
unbenommen.
6.3 Verzögert sich der Versand aus vom Besteller
zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr vom Tag
der Anzeige an auf ihn über.
6.4 Gelieferte Vertragsgegenstände sind auch bei
Vorliegen unwesentlicher Mängel vom Besteller entgegenzunehmen,
Seine Gewährleistungsansprüche gemäß
Abschnitt 9 dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen
bleiben hiervon unberührt.
6.5 Die Verpackung erfolgt seitens Mystim GmbH sachgemäß
und sorgfältig. Verpackungs-Sonderwünsche
werden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf
7.1 Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht
oder nicht fristgemäß ab, ist Mystim GmbH
berechtigt, entweder ihm eine angemessene Nachfrist
zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den
Vertragsgegenstand zu verfügen und den Besteller
mit angemessener verlängerter Frist neu zu beliefern,
oder den Vertragsgegenstand ihm sofort in Rechnung zu
stellen und auf seine Kosten und Gefahr einzulagern;
in letzterem Fall werden dem Besteller, beginnend 1
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch
die Einlagerung entstandenen Kosten, bei Einlagerung
bei Mystim GmbH mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages
für jeden angefangenen Monat berechnet. Unberührt
hiervon bleibt das Recht von Mystim GmbH, unter den
Voraussetzungen der §§ 280, 281 und 323 BGB
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
zu verlangen. Beansprucht Mystim GmbH Schadensersatz,
können 25 % des Rechnungsbetrages als Entschädigung
ohne Nachweis gefordert werden, sofern nicht der Besteller
einen tatsächlich nur in geringerem Umfang entstandenen
Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweisbar
höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7.2 Mangels anderer Vereinbarung müssen Bestellungen,
die von Mystim GmbH auf Abruf bestätigt werden,
spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum
abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminrückstellungen
oder nachträglicher auf Abruf-Stellung. Bei Nichtabruf
innerhalb der genannten Frist gelten die Regelungen
gemäß Abschnitt 7.1 entsprechend.
8. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
8.1 Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch
bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener
Schecks oder Wechsel, Eigentum von Mystim GmbH. Dies
gilt auch im Fall der Verarbeitung des Vertragsgegenstandes,
die stets für Mystim GmbH als Hersteller erfolgt
(§ 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung
des Vertragsgegenstandes mit anderen Waren steht Mystim
GmbH das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes
des Vertragsgegenstandes zum Wert dieser anderen Waren
z. Z. der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
zu.
8.2 Der Besteller ist zur Veräußerung der
Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs
und nur solange berechtigt, als er sich nicht in Zahlungsverzug
befindet. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware (z. B. Sicherungsübereignung, Verpfändung)
ist der Besteller nicht berechtigt. Kaufpreis- oder
Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware werden mit Vertragsabschluss in Höhe
der Mystim GmbH Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller
Forderungen seitens Mystim GmbH, einschließlich
Wechsel, an Mystim GmbH abgetreten. Dem Besteller ist
es bis auf Widerruf gestattet, diese Forderungen einzuziehen.
8.3 Mystim GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des
Bestellers Sicherheiten nach eigener Wahl von Mystim
GmbH insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden
offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
8.4 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung
sowie in Fällen unbefriedigender Auskunft über
die Bonität des Bestellers oder gegen ihn gerichteter
Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste ist Mystim
GmbH befugt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und
die Genehmigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
Der Besteller ist zu deren Herausgabe verpflichtet.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung
der Vorbehaltsware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten
betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses
einschließlich Umsatzsteuer; sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn Mystim GmbH höhere
oder der Besteller niedrigere Kosten nachweisen kann.
Der Erlös wird dem Besteller nach Abzug der Kosten
und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender
Forderungen von Mystim GmbH gutgebracht.
8.5 Von einer Pfändung oder sonstiger Beeinträchtigung
der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Besteller Mystim
GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Sämtliche
Mystim GmbH in diesen Fällen entstehenden Kosten
trägt der Besteller.
8.6 Der Besteller hat die Vorbehaltsware gegen alle
üblichen Risiken angemessen zu versichern und sie
pfleglich zu behandeln. Ansprüche des Bestellers
gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden
mit Vertragsabschluss in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
an Mystim GmbH abgetreten.
8.7 Der Abschluss von Finanzierungsverträgen (z.
B. Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsware
zum Gegenstand hat, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung seitens Mystim GmbH, sofern nicht das Finanzierungsinstitut
vertraglich verpflichtet wird, den Mystim GmbH zustehenden
Kaufpreisanteil unmittelbar an Mystim GmbH zu zahlen.
9. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten,
Verjährung
9.1 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach
Empfang des Vertragsgegenstandes, versteckte Mängel
unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich
gegenüber Mystim GmbH zu rügen. Ist der Besteller
nicht Kaufmann, ist er nur verpflichtet, offenkundige
Mängel unverzüglich zu rügen.
9.2 In Fällen begründeter Mängelrüge
dürfen Zahlungen vom Besteller nur In solchem Umfang
zurückgehalten werden, der in einem angemessenen
Verhältnis zu den Mängeln steht.
9.3 Mystim GmbH haftet für rechtzeitig gerügte
Mängel, auch für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, wie folgt:
a) Unentgeltlich nach Wahl von Mystim GmbH auszubessern
oder neu zu liefern sind solche Teile, die sich infolge
eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhafter
Baustoffe oder Ausführung, als unbrauchbar oder
in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt
erweisen. Zwei Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen
sind zulässig. Ersetzte Teile werden Eigentum von
Mystim GmbH.
b) Der Besteller ist verpflichtet, Mystim GmbH die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller Mystim GmbH
notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
einzuräumen, anderenfalls Mystim GmbH von der Mängelhaftung
befreit wird.
c) Keine Mängelhaftung wird übernommen für
Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
seitens des Bestellers oder Dritter, durch natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe,
mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse entstanden sind. Die
Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn
seitens des Bestellers oder Dritter ohne Zustimmung
von Mystim GmbH Instandsetzungen, Beschädigungen
oder Änderungen vorgenommen werden. die mit dem
geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang
stehen.
9.4 Sind Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen unmöglich,
endgültig fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert,
kann der Besteller die Rückgängigmachung des
Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Ausgeschlossen sind alle anderen vertraglichen und außervertraglichen
Ansprüche des Bestellers gegen Mystim GmbH und
deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, entgangenen
Gewinns sowie aus der Durchführung der Gewährleistung,
es sei denn, dass Mystim GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zu vertreten hat bzw. aus zwingenden gesetzlichen Gründen
haftet.
9.5 Die anwendungstechnische Beratung seitens Mystim
GmbH in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen,
Projektierungen usw. dienen lediglich der Erläuterung
der bestmöglichen Verwendung der Mystim GmbH Produkten
gegenüber dem Besteller. Sie befreien den Besteller
nicht von dessen Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung
von der Eignung der Mystim GmbH Produkte für den
von ihm beabsichtigten Zweck und Gebrauch zu überzeugen.
Kann durch schuldhafte Verletzung der Mystim GmbH obliegenden
Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss (z. B. durch
unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche
Anleitung) der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß
verwendet werden, gelten für die Haftung von Mystim
GmbH unter Ausschluss weitergehender Ansprüche
des Bestellers die Bestimmungen gemäß Abschnitt
9.1 - 9.4 dieser AVB entsprechend.
9.6 Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für
Gewährleistungsansprüche gelten auch für
alle anderen Ansprüche des Bestellers einschließlich
vertraglicher und außervertraglicher Schadensersatzansprüche.
All diese Ansprüche verjähren in 12 Monaten
ab Gefahrenübergang.
9.7 Die Beschränkung der Haftung seitens Mystim
GmbH ist auf die Abtretung der Ansprüche aus der
von Mystim GmbH abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung
auf EUR 50.000,00 beschränkt.
10. Schutzrechte, Werkzeuge
10.1 Die von Mystim GmbH unterbreiteten Vorschläge
und Angebote sind und bleiben geistiges Eigentum und
dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
10.2 Die von Mystim GmbH zur Herstellung der Vertragsgegenstände
im Auftrag des Bestellers hergestellten Betriebsgegenstände,
insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen usw., bleiben
auch bei gesonderter Berechnung oder Kostenbeteiligung
seitens des Bestellers Mystim GmbH Eigentum. Ein Herausgabeanspruch
des Bestellers besteht auch im Fall der Beendigung der
Geschäftsverbindung nicht.
10.3 Der Besteller haftet allein, wenn infolge der Ausführung
seiner Bestellung Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte
Dritter, verletzt werden.
11. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares
Recht, Gerichtsstand
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Rechtswirksamkeit dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen
insgesamt nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt
das gesetzlich Zulässige.
11.2 Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner
der Sitz von Mystim GmbH in Mömbris.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird
ausgeschlossen.
11.4 Gerichtsstand ist, sofern der Besteller Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
ist, nach Wahl von Mystim GmbH Mömbris. Derselbe
Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
ist. Bei Lieferungen ins Ausland kann Mystim GmbH nach
eigener Wahl auch in der Hauptstadt des Staates, in
dem der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort hat, Klage erheben.
Stand: 1. Januar 2008
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